Coronavirus

14. Mai 2020

Aufhebung des Verzichts auf Vor-Ort-Begutachtungen ab 1. Juni 2020

Am 19. März 2020 hat die SAS aufgrund der ausserordentlichen Lage entschieden, temporär auf alle geplanten Begutachtungsaktivitäten vor Ort bei den Konformitätsbewertungsstellen zu verzichten. Diese Regelung wurde am 28. April 2020 aufgrund der vom Bundesrat beschlossenen ersten Massnahmen zur schrittweisen Anpassung der Massnahmen für die von der SAS als dringend eingestuften Begutachtungstätigkeiten ab dem 1. Juni 2020 gelockert.

Die SAS hat aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten weiteren Lockerung der vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen nun beschlossen, dass ab dem 1. Juni 2020 wieder alle Begutachtungstätigkeiten vor Ort möglich sind. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) jederzeit eingehalten werden und geeignete Schutzausrüstung (insbesondere Schutzmasken) getragen werden. Anpassungen dieser Regelung aufgrund neuer Vorgaben des Bundesrates bleiben selbstverständlich vorbehalten. 

 
 

28. April 2020

Vor-Ort-Begutachtungen für Tätigkeiten mit hoher Dringlichkeit ab 1. Juni 2020

Am 19. März 2020 hat die SAS aufgrund der ausserordentlichen Lage entschieden, temporär auf alle geplanten Begutachtungsaktivitäten vor Ort bei den Konformitätsbewertungsstellen zu verzichten. Diese Regelung wird nun aufgrund der vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur schrittweisen Anpassung der Massnahmen unter bestimmten Voraussetzungen für von der SAS als dringend eingestuften Begutachtungstätigkeiten ab dem 1. Juni 2020 gelockert.

Ab 1. Juni 2020 können Begutachtungstätigkeiten zur Erneuerung einer Akkreditierung und zur Anpassung an die neue Norm SN EN ISO/IEC 17025:2018 wieder vor Ort bei Konformitätsbewertungsstellen durchgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) jederzeit eingehalten werden und geeignete Schutzausrüstung (insbesondere Schutzmasken) getragen werden. Anpassungen dieser Regelung aufgrund neuer Vorgaben des Bundesrates bleiben selbstverständlich vorbehalten.

 
 

19. März 2020

Temporärer Verzicht auf Begutachtungstätigkeiten der SAS

Aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus hat der Bundesrat die Situation in der Schweiz als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz eingestuft und verschiedene Entscheide getroffen, mit denen die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz eingedämmt werden soll.

Auf Grundlage dieses Entscheides wurden alle Mitarbeitenden der SAS angewiesen, soweit möglich auf eine physische Präsenz am Arbeitsplatz zu verzichten und ihre Arbeiten mobil zuhause zu entrichten. Durch eine möglichst weitgehende Telearbeit und den Verzicht auf physische Kontakte soll das Risiko von Ansteckungen am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg reduziert werden.

Damit verzichtet die SAS temporär auch auf alle geplanten Begutachtungsaktivitäten vor Ort bei unseren Konformitätsbewertungsstellen. Rechtzeitig wird sich der/die zuständige Leitende Begutachtende für die Planung der weiteren Schritte mit den betroffenen Konformitätsbewertungsstellen in Verbindung setzen.

 
 

Letzte Änderung 02.03.2022

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