Elektronische Signatur

Als elektronische oder digitale Signatur wird ein technisches Verfahren bezeichnet, welches die Identität des Unterzeichnenden sowie die Echtheit eines elektronischen Dokuments oder von elektronischen Daten belegt.

Hierzu braucht es eine Zertifizierungsinfrastruktur (engl. Public Key Infrastructure PKI), die durch vertrauenswürdige Dritte gebildet wird. Dies sind sogenannte Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten (Certification Service Providers CSP). Sie bieten Lösungen zur sicheren Übertragung von Daten und erbringen den Nachweis dass Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit der Dienstleistungen den geltenden Normen entsprechen.

Die diesbezüglichen Bedingungen und Vorgaben werden in der Schweiz mit dem Bundesgesetz vom 18. März 2016 über die elektronische Signatur (ZertES, SR 943.03) sowie in der Verordnung vom 23. November 2016 über die elektronische Signatur (VZertES, SR 943.032) geregelt. Die elektronische Signatur und die handschriftliche Unterschrift auf einem Dokument werden hiermit als gleichwertig betrachtet.

Die technischen Vorgaben wurden durch das BAKOM definiert (Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate, SR 943.032.1).  

Unternehmungen, die qualifizierte und geregelte elektronische Zertifikate (gemäss den obengenannten rechtlichen Grundlagen und technischen Vorgaben) ausstellen sowie verwalten, werden durch die Anerkennungsstelle (KPMG, SCESm 0071) überprüft und anerkannt. Die Anerkennungsstelle meldet der SAS die anerkannten Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten sowie allfällige Änderungen, welche in der folgenden Liste unten publiziert werden:


Letzte Änderung 15.02.2022

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