Kundeninformation zum Akkreditierungszeichen

1. Was ist neu?

Die Akkreditierungszeichen wurden neu gestaltet, qualitativ verbessert und sind nun technisch einfacher einsetzbar. Sie sind für jeden Akkreditierungstyp einheitlich aufgebaut und erlauben durch ihre Struktur und ihr Design die klare (Wieder-)Erkennung der zugehörigen akkreditierten Stelle sowie der SAS als Ausstellerin des Zeichens.

Gleichzeitig mit der Einführung der neuen Akkreditierungszeichen wurden auch die Bezeichnungen der in den Anhängen 1 und 2 der AkkBV bereits bisher aufgeführten internationalen Normen den aktuellen Vorgaben angepasst. Diese Anpassungen sind rein redaktioneller Art.

2. Die neuen Akkreditierungszeichen enthalten folgende Elemente:

  • den Akkreditierungstyp bzw. dessen Abkürzung (STS, SCS, SRMS, SPTS, SIS, SCESm, SCESe und SCESp);
  • neu auch die Akkreditierungsnummer, die zusammen mit dem Akkreditierungstyp den Inhaber bzw. die Inhaberin der Akkreditierung eindeutig bezeichnet;
  • den Hinweis auf die schweizerische Akkreditierung, mittels stilisiertem Schweizerkreuz sowie dem Hinweis "SWISS ACCREDITATION";
  • den Verweis auf die Website der SAS, auf welcher der Geltungsbereich jeder einzelnen akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle (KBS) öffentlich eingesehen werden kann.

3. Rechtliche Grundlage und Verwendung des Akkreditierungszeichens

Mit der Akkreditierung erhalten akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen (KBS) das Recht, in ihrem durch den Geltungsbereich der Akkreditierung abgedeckten Geschäftsverkehr das dem jeweiligen Akkreditierungstyp entsprechende Akkreditierungszeichen gemäss Anhang 4 der AkkBV zu führen.

Die Verwendung des Akkreditierungszeichens ist in der AkkBV sowie im Rahmen des SAS-Dokuments Nr. 739: „Regeln der SAS für die Benützung der Akkreditierungszeichen“ definiert.  

4. Zustellung der neuen Akkreditierungszeichen

Die Zustellung des neuen, KBS-spezifischen Akkreditierungszeichens an alle bereits akkreditierten Stellen ist erfolgt. Das ZIP-Archiv enthält das Akkreditierungszeichen in den Farben schwarz/weiss sowie rot/weiss und in  den Dateiformaten PDF, EPS, TIF, JPG, GIF sowie PNG.

5. Übergangsbestimmungen

Die alten Akkreditierungszeichen dürfen von den KBS gemäss Artikel 42a der AkkBV bis zum 31. Dezember 2015 verwendet werden.  

Speziell für Zertifizierungsstellen: Wird das Akkreditierungszeichen auf Zertifikaten verwendet, muss das neue Akkreditierungszeichen spätestens bei der nächsten Re-Zertifizierung angewendet werden.

6. Akkreditierungsurkunden

Seit August 2014 werden von der SAS neu ausgestellte Akkreditierungsurkunden generell mit dem neuen KBS-spezifischen Akkreditierungszeichen versandt. Ihre bisherigen Urkunden behalten aber ihre Gültigkeit und werden im Rahmen der nächsten Erneuerung der Akkreditierung ersetzt werden.

Last modification 01.04.2016

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